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   BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99   

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https://dejure.org/1999,3458
BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichende Rechtssätze - Gesonderte und einheitliche Feststellung - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 2; ; AO 1977 § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 108 115 Abs. 2 Nr. 3
    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Auszug aus BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99
    Die Kläger haben in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde keine die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) tragenden abstrakten Rechtssätze gebildet, die von einem Rechtssatz des in der Beschwerdeschrift genannten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) abweichen (vgl. dazu allgemein, z.B. BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473, m.w.N.; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX B 2/97

    Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99
    Etwaige nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgetragene Zulassungsgründe darf der Senat nicht mehr berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. April 1997 IX B 2/97, BFH/NV 1997, 694).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 255/05

    Protokollierung des Inhalts der mündlichen Prüfung; Verletzung des Anspruchs auf

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Einwendungen gegen die Richtigkeit der im FG-Urteil festgestellten Tatsachen können nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

    Derartige Einwendungen sind jedoch nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines (fristgebundenen) Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), sondern grundsätzlich nur mit einem (fristgebundenen) Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) beim FG geltend zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369; vom 27. Oktober 1997 X B 203/95, BFH/NV 1998, 707; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 108 FGO Rz. 4 f.).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 136/08

    Zolltarif: Einreihung sog. Aloe Vera-Filets - Begriff der Zubereitung -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 09.06.2008 - VII B 190/07

    Zolltarif: Feststellung der Beschaffenheitsmerkmale durch das FG

    Wenn --wie die Beschwerde vorträgt-- die X's-Drive Geräte VP6310 und VP6230 anders als vom FG angenommen Videos oder Bilder nicht aufzeichnen (Pos. 8521 KN), sondern lediglich von Datenverarbeitungsmaschinen überspielt bekommen können, macht sie ebenfalls keinen Verfahrensmangel geltend, sondern erhebt Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes, welche nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden können, sondern gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, m.w.N.; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 225/05

    Anfechtung der Leistungsbewertung in der Steuerberaterprüfung - Anordnung der

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 84/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des

  • BFH, 20.12.2005 - V B 43/04

    USt: Abgrenzung Zuschuss/Leistung gegen Entgelt

  • BFH, 21.01.2005 - VII B 219/04

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Einwendungen gegen die Richtigkeit des im

  • BFH, 17.12.2007 - VII B 124/07

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes -

  • BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06

    Tarifierung: Metallrohre als Schrott

  • BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03

    Verfahrensmangel: fehlender Tatbestand

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung

  • BFH, 11.08.2004 - V B 47/04

    Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls; Einwendungen gegen die Richtigkeit des

  • BFH, 03.04.2003 - IX B 173/02

    NZB: Tatbestand des FG-Urteils, Einwendungen

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